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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten? | 12 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 337994 | ||
Datum | 05.05.2006 13:02 MSG-Nr: [ 337994 ] | 11663 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann wer weiss ob es eine gesetzliche Regelung darüber gibt wann nach längeren Einsätzen in der Nacht weider gearbeitet werden muss? Für NRW: ich. Geschrieben von Thobias Schürmann Hier würde mich speziell Regelungen für NRW interressieren. Gibt es keine verbindliche. Was es gibt sind Empfehlungen, z.B. vom DFV auf deren Internetseite etwas versteckt und seeehr schwammig: Empfehlung zu Ruhezeiten Etwas konkreter beschreibt es Klaus Schneider im FSHG-Kommentar zu § 11 FSHG Nr. 1.3.4.: Er empfiehlt, Einsätze 2-4 stündige Dauer zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist die Tätigkeit um 12 Uhr wieder aufzunehmen. Mehr als 4 Stunden Dauer Einsatzende vor 3 Uhr, ebenfalls 12 Uhr Arbeitsbeginn. Mehr als 4 Stunden nach 3 Uhr, erfolgt am gleichen Tag keine weitere Arbeitsaufnahme. Für Schichtarbeiter sind eigene Regelungen zu treffen. Das ist, wie gesagt, nur eine Empfehlung. Weiterer Anhaltspunkt kann natürlich das Arbeitszeitgesetz sein, (§ 5 ArbZG) dies ist allerdings ein zweischneidiges Schwert, denn wenn die Freiwillige Feuerwehr diese Regelungen auf Einsätze anwenden würde, dann hätten wir große Probleme überhaupt noch jemanden zu finden, der an der Einsatzstelle was tun darf. ;-) Geschrieben von Thobias Schürmann Natürlich soll dafür dann auch eine Lohnfortzahlung bestehen. Ist dies richtig? Lohnfortzahlung muss für diesen Fall natürlich auch bestehen, das ergibt sich aus dem Sinn des § 12 FSHG. Geschrieben von Thobias Schürmann Wie handabt ihr das? Viele gehen trotzdem arbeiten, einige fangen später mit dem Arbeiten an und holen die Zeit auf ... einige können gegenüber ihrem Chef die Ruhezeiten verkaufen, aber da wollten wir ja nicht drüber reden. ;-) Viele Grüße Sven | ||||
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