News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten? | 12 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 337997 | ||
Datum | 05.05.2006 13:09 MSG-Nr: [ 337997 ] | 11467 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Matthias Goerke Da ein Feuerwehreinsatz "Arbeit" ist, dürfte hier das Arbeitszeitgesetz anwendung finden. Definitiv nicht. Kinder erziehen und den Haushalt machen ist auch Arbeit, die Hausfrau/ der Hausmann kann sich aber auch nicht auf das Arbeitszeitgesetz berufen (am Besten noch mit Sonntagsruhe ;-). Ausgangspunkt ist der Arbeitnehmer, nach § 2 ArbZG sind das Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Ehrenamtliche Tätigkeit zählt nicht dazu. Also kann das ArbZG nur als Anhaltspunkt herangezogen werden, mit der negativen Folge, dass die Feuerwehr das auch gegen sich gelten lassen muss und der Einsatz nach 18 Uhr von den FA schlecht besucht sein dürfte, weil sie noch keine 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit hatten. Es bedarf also noch einiger argumentativer Klimmzüge, um das anwenden zu können bzw. zu wollen. Gruß Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|