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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung / Was passiert .... | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 339182 | ||
Datum | 15.05.2006 19:41 MSG-Nr: [ 339182 ] | 11844 x gelesen | ||
Ja, o.K. Ist dann schwer zusagen, da werden dir wohl nur die Sachbearbeiter des Kreiswehrersatzamtes oder andersweitig bewanderte Personen in diesem Bereich weiter helfen können. Ich für meinen Teil, hab in die Richtig keine Ahnung. Aber ich danke mal, wen man dem Sachbearbeiter die Lage erklärt lässt sich da vielleicht was machen. Ist er den als Sorgeberechtigter für das Kind eingetragen oder nur seine Lebensgefährtin oder beide zusammen??? MkG. Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | ||||
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