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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Jährliche Belastungsprüfung - Interpretation der FwDV 7 | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 339909 | ||
Datum | 22.05.2006 08:43 MSG-Nr: [ 339909 ] | 9141 x gelesen | ||
Folgende Situation: Ein Kamerad schafft auf der Übungsstrecke nicht die geforderten Werte, sein letzter (erfolgreicher) war im September letzten Jahres. Es ist zu erwarten, dass die Wiederholung erfolgreich sein wird. Wiederholungstermin ist allerdings erst Ende September diesen Jahres möglich, da die Strecke ziemlich ausgelastet ist. FwDV 7:Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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