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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Geräteablageplatz | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Niedersachsen / | 340946 | ||
Datum | 29.05.2006 16:54 MSG-Nr: [ 340946 ] | 6822 x gelesen | ||
Hallo Christof, vielleicht nicht genau das, was Du gemeint hast. Die neue FwDV 3 regelt jedenfalls in Abschnitt 4: "An räumlich ausgedehnten Einsatzstellen, bei denen zwischen Löschfahrzeug und Verteiler ungünstige Wegverhältnisse bestehen oder bei denen der Abstand zwischen Löschfahrzeugen und Verteiler groß ist - etwa mehr als fünf B-Druckschlauchlängen - sind die erforderlichen Geräte (zum Beispiel Atemschutzgeräte, Strahlrohre, Schläuche, Leitern und Sanitätsgerät) am Platz des Verteilers abzulegen." Die ganze FwDV 3 steht hier zum Download. Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | ||||
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