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Feuerwehr-Verordnung
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKosten freiwillige Feuerwehr72 Beiträge
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / 341107
Datum30.05.2006 12:57      MSG-Nr: [ 341107 ]22797 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christof Stroblder Feuerschutz ist eine Aufgabe der Gemeinde!

das trifft auch auf BWÜ zu siehe hier § 3 Abs. 1,2 FWG , leider steht da nichts über die Hilfsfristen, sprich Zeiten drin, im vergleich zu RLP wo in der FwVO § 1 Abs.1

steht das eine Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen das sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches eine wirksame Hilfe innerhalb von 8 min (nach der Alarmierung, Einsatzgrundzeit) einleiten kann. Dafür muss dann auch die Risikoklasse , hier Anlage 1 und 2 zu § 3 Abs. 3 und 4 FwVO der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden.



Wenn berücksichtigt das bei Großfahrzeugen davon ausgegangen wird pro min ein zurück gelegter km, dann kommt man ja schon auf eine reine Fahrzeit im günstigsten Fall auf 8 min bei 8 km Entfernung ohne Ausrücken oder noch längere Anfahrt. Das könnte in einem Schadensfall mit Sachwerten lustig werden, beim Verlust von Menschenleben Traurig und Interessant wie die Richter dann in einem Prozess Urteilen.

MfG

Thomas Conrad





Dies ist meine persönliche Meinung



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Feuerwehr Zweibrücken

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