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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Pete8r H8., Idstein / | 343259 | ||
Datum | 14.06.2006 22:45 MSG-Nr: [ 343259 ] | 10845 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Erklär das bitte genauer? Wann und wie "schaut" die Versicherung? Denn die Versicherung erhält schliesslicher keinerlei Angaben über Krankheiten, Allergien und Medis. Was soll die da in Frage stellen. Naja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. Aber das nur am Rande. Geschrieben von Stefan Brüning Das verstehe ich nicht. Wo genau wird bei "Dienstfahrzeugen" der "Dienstbezug" in Frage gestellt? Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) Abschliessend: JEDER der Fahrzeuge in der grössenordnung unserer "Feuerroten Spielmobile (Zitat: Alle Rechte bei unseren lieben Politikern)" bzw Fahrzeuge für §§35,38 (möge man mir das schlampige Zitat nachsehen) bewegt sollte über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen. Wir handhaben es so: Versorgungs und Bewegungsfahrten: 12 Monate FS + Einweisung (2-4 Stunden pP) Jugendfahrten: 18 Monate + Einweisung + Erfahrener Beifahrer 24 Monate + Erfahrung + EW Einsatz: 24 Monate + Erfahrung mit grösseren Kfz + Einweisung Einsatzfahrten SoSi: Einsatzfahrt + Unterweisung + Persönliche Eignung (in der Ruhe liegt die Kraft) SO genug dessen Peter | ||||
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