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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343264 | ||
Datum | 15.06.2006 00:19 MSG-Nr: [ 343264 ] | 10715 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer .. nun, wir schreiben die normale Schadensmeldung an den GUV (Versicherer der Fzg.) - der unterscheidet sich inhaltlich nicht sonderlich von dem den ich (leider) im letzen Jahr meiner HUK schicken mußte - und ist identisch mit dem den auch der Bauhof bei einem Unfall schreibt Ja, im Schadenfall. Mir kam es so vor, als wäre das eine Art "Standard-Erklärung". Geschrieben von Gerhard Bayer .. warum sind Versorgungsfahrten keine Dienstfahrten ? Sie sind keine Fahrten in hoheitlicher Aufgabe sondern fiskalische Fahrten ... und warum darf ich die mit Dienstfahrzeugen nicht durchführen (vorausgesetzt es besteht hierzu eine Genehmigung des Dienstherren (Stadt) Das wäre auch meine Frage. Was gehts die Versicherung an was "ich" (i.S.v. Eigentümer) mit meinen Fahrzeugen mache. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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