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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB: Gemeine Quecke | 16 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 343316 | ||
Datum | 15.06.2006 14:00 MSG-Nr: [ 343316 ] | 7648 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Robert Schenk Jetzt hat ein Mitbewohner die Theorie aufgestellt, dass da ein anderes Kraut gepflanzt werden muss, da die Gemeine Quecke (deswegen wahrscheinlich "gemein" ,-) ) eine Brandausbreitung beschleunigen würde und vom Vorbeugend Brandschutz daher verboten wäre. Grund? "Weils so ist!" oder was, oder wobei sieht derjenige die erhöhte Gefährdung gegenüber einer Alternativpflanze??? Ist der Mitbewohner Lehrer? Rentner? Botanik-Professor? Hartzer? Geschrieben von Robert Schenk Wobei es sich um eine Wohnanlage in München handelt. Ich wollte aber bewußt erstmal nicht bei dem dortigen VB anfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken (X) Ich denke darüber nach, wer hier alles mitliest Glückwunsch! Du hast eben den VB BFM auf eine gaaaaanz üble Sache aufmerksam gemacht! Ich lach mich scheckig, das ist ja ungefähr so unauffällig, als wie wenn Du hier im Forum etwas über die technische Ausführung von Fahrzeugen der BF Düdo erfahren willst, es soll aber keiner der dortigen Spezialisten etwas davon erfahren ;-)) Abgesehen davon, dass es sich scheinbar wieder um so einen Ich-mach-mich-oberwichtig-Nachbarschafts-Streitigkeits-Mist-der-keine-Sau-interesiert handelt, für den der VB wieder als Notgrund herhalten soll, um seinem Nebenbewöhner mal wieder ordentlich ans Bein zu p...en, kann man solche Sachen bei neueren Gebäuden (fast) immer aus dem Brandschutznachweis für das Gebäude ersehen. Der gehört eigentlich zum Gebäude so wie der Fahrzeugschein zum Auto. Frag doch mal den Bauherrn bzw. den Entwurfsverfasser nach dem Nachweisersteller (wenn ers nicht selbst ist), der bei baulichen Anlagen, die nicht Sonderbauten sind und keine Abweichungen haben, für den VB voll verantwortlich ist. (Wahrscheinlich ist wieder mal kein VB-Nachweis vorhanden und dann bekommen ein paar Herren / Damen gaaanz rote Ohren) Nach einem intensiven Studium des Brandschutznachweises solltest Du Dir noch die Baugenehmigung vornehmen, in der evtl. weiterführende Auflagen drinstehen. Und dann kann man das ganze entsprechend den Anforderungen der BayBO auslegen, ggf. mit einem der Kommentare im Hintergrund. Weiterhin gibt es einen Artikel über die brandschutztechnischen Eigenheiten einer extensiven Dachbegrünung, müsste in der BRANDSCHUTZ gewesen sein, komm ich aber grad net ran. Ansonsten kann ich Dir wirklich nur empfehlen, Dich mit dem VB der BF-M in Verbindung zu setzen, mit den meisten kann man da schon zusammenarbeiten, v.a. weil München viele VB-Eigenheiten hat. Wenn die Ausführung so wirklich nicht sein darf und es zu einem Schadensfall kommt, dann wird wohl irgendjemandem der Hosenboden stramm gezogen. Und das lässt sich vorher vermeiden, auch wenns nicht im Sinne des Anfragers sein sollte. Andererseits kann man nach einer Bestätigung seiner Ansicht auch einem nervigen Blockwart-Nachbarn den Wind aus den Segeln nehmen. HTH, Grüßla Franz-Peter Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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