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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutz bei Modernisierung eines Ladenlokals | 7 Beiträge | ||
Autor | Hinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen | 343682 | ||
Datum | 18.06.2006 19:32 MSG-Nr: [ 343682 ] | 8701 x gelesen | ||
Hallo Ralf, grundsätzlich ist die Feuerwehr nur dann zuständig, wenn der bauliche Brandschutz nicht ausgereicht hat. Sprich: Die Feuerwehr ist dafür der falsche Ansprechpartner. Für den Vorbeugenden Brandschutz kann man entweder den zuständigen Beamten der Berufsfeuerwehr ansprechen oder man wendet sich an den Tischlermeister seines Vertrauens (wenn er Brandschutz/Innenausbau anbietet). MfG Hinnerk MEINE Meinung, nicht die anderer Leute. "Der unumstößliche Beweis kann von einem gebildeten Zuhörer angenommen worden sein, aber das Unbewusste in ihm wird ihn schnell zu seinen ursprünglichen Anschauungen zurückführen." - Gustave Le Bon Das Wichtigste ist es, nicht mit den Fragen aufzuhören. Albert Einstein Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können. (Passt auch zur Feuerwehr) | ||||
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