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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW343888
Datum19.06.2006 20:48      MSG-Nr: [ 343888 ]7776 x gelesen

Hi,

die Lösung steht im letzten Absatz des zitierten Artikels:

Geschrieben von DrägerHeft Der Bezug zur Richtlinie 0804 kann
zunächst nur für die Atemschutzgeräte hergestellt werden, die einer
?neuen? Bestätigung der Feuerwehreignung zugeführt werden. Bei den
Dräger Pressluftatmer-Lungenautomaten
und Vollmasken mit dem Einheitssteckanschluss
nach DIN 58600
ist dieses bereits geschehen. Atemschutzgeräte,
die nicht nach der letzten
Ausgabe der vfdb-Richtlinie 0802
für Feuerwehr-geeignet bestätigt wurden,
enthalten den Bezug zur Richtlinie
0804 nicht und sind daher nach
den Angaben in der Gebrauchsanweisung
zu warten. ?Altgeräte? fallen
somit nicht unter die Wartungsrichtlinie,
es sei denn, der Hersteller beantragt
eine Zulassungsänderung der
den Bezug herstellenden Gebrauchsanweisung
und führt eine entsprechende
Information der Geräteverwender
durch.


Jetzt müsste man nur noch den genauen Sachstand erfahren ;-), also welches Gerät die Zulassungsänderung durchlaufen hat. Erst dann steht es in der Anleitung!!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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