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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Arbeitszeit | 17 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 344992 | ||
| Datum | 24.06.2006 21:21 MSG-Nr: [ 344992 ] | 9200 x gelesen | ||
Für die Berufsfeuerwehren steht aufgrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Umsetzung in nationales Recht die Umorganisation der Dienste an. „Beamte können die Opt-out-Regelung nicht in Anspruch nehmen, da die Arbeitszeit von Beamten nur per Gesetz geregelt werden kann und nicht durch Einzelverträge“, erläutert DFV-Vizepräsident Behrendt. Wir haben das durch unseren Anwalt prüfen lassen. Seine Auffassung: Opt Out für Beamte ist möglich. Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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