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Thema | Pallholz !?!? | 9 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 345308 | ||
Datum | 26.06.2006 15:36 MSG-Nr: [ 345308 ] | 7534 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Wenn ich wissentlich in meinen Vorbereitungen wesentliche Aspekte vernachlässige, dann neigen die Gerichte inzwischen AFAIK mitunter dazu, diese Abweichung im Schadensfall anders zu bezeichnen: Organisationsverschulden... Richtig! Es heißt ja auch ...darf in Ausnahmefällen ... abgewichen werden.... Wenn ich jedoch von vorne herein Ausrüstungsteile, die für sicheres arbeiten nach UVV vorgesehen sind, nicht mitführe, ist es kein Ausnahmefall, sondern der Regelfall und somit Organisationsverschulden. Leider glauben immer noch viele FW-Führungskräfte, teils bis hinauf in die Führungsebene des Landkreises, die Menschenrettungsausnahme sei ein Freibrief. Gruß Peter | ||||
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