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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSponsoring26 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt346978
Datum04.07.2006 22:59      MSG-Nr: [ 346978 ]9727 x gelesen

Geschrieben von Marc Dickey

Du vermischt hier Spenden und Sponsoring.

Sehr scharfsinnig. Genau das habe ich beabsichtigt.
Denn in der Verwaltungspraxis wird das immer häufiger nicht unterschieden. Das nicht aus Unwissen, sondern aus praktischer Einsicht in die Notwendigkeit.

Ich bin kein Freund von Spekulationen, aber in vielleicht fünf Jahren wird das Sponsoring die herkömmliche 'mildtätige Spende' abgelöst haben und erstes in der Rechtsprechung nicht mehr so restriktiv ausgelegt und angewandt.

Geschrieben von Marc Dickey
Für Sponsoring darf keine Spendenquittung ausgestellt werden.

In der Sache richtig, wenn man es denn erkennen kann (oder will).

Diese ganze Diskussion hier führen wir zum Nachteil der Feuerwehren und anderer Hilforganisationen, weil wir uns damit einer letzten Möglichkeit berauben, freiwillige Leistungen durch finanzkräftige Interessenten realisieren zu können.
Dabei wie gesagt auch immer den gesunden Menschenverstand walten lassen. (Verhältnismäßigkeit)
Für alles würde ich mich selbst auch nicht hergeben.

MkG.



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