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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Fehlalarierung durch pieper | 108 Beiträge | ||
Autor | Pete8r H8., Idstein / | 347683 | ||
Datum | 07.07.2006 22:20 MSG-Nr: [ 347683 ] | 58184 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Und als Wehrfürher würde ich es Dir untersagen diesen FME zu betreiben bis Du 18 Jahre alt und TM bist. Kurze Frage zum Thema Jugendliche und BOS-Funk: War es nicht so, das man für die Teilnahme am BOS-Funk besonders verpflichtet werden muß, insbesondere bezüglich der Geheimhaltung des gehörten? Wenn ja, so kann ich doch nur als Erwachsener verpflichtet werden, oder hab ichs wieder mal falsch verstanden? Desweiteren darf ich als Nichtteilnehmer (in Bezugnahme auf die besondere Verpflichtung) am BOS-Funk die gewonnenen Daten nicht verwerten. Als Jugendlicher kann ich doch diese Verpflichtung gar nicht machen, ich bin ja nicht voll geschäftsfähig. Sorry, bisserl OT, aber für einen neuen Thread zu klein Gruß Peter Alles meine Meinung volljährig und erwachsen sind zwei verschieden Paar Schuhe! ;-) | ||||
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