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Funkmeldeempfänger
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Off-Topic, wird benutzt wenn sich die Diskussion zu weit vom Thema entfernt hat und nichts mehr damit zu tun hat
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFehlalarierung durch pieper108 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / 347683
Datum07.07.2006 22:20      MSG-Nr: [ 347683 ]58184 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannUnd als Wehrfürher würde ich es Dir untersagen diesen FME zu betreiben bis Du 18 Jahre alt und TM bist.

Kurze Frage zum Thema Jugendliche und BOS-Funk:

War es nicht so, das man für die Teilnahme am BOS-Funk besonders verpflichtet werden muß, insbesondere bezüglich der Geheimhaltung des gehörten?

Wenn ja, so kann ich doch nur als Erwachsener verpflichtet werden, oder hab ichs wieder mal falsch verstanden?

Desweiteren darf ich als Nichtteilnehmer (in Bezugnahme auf die besondere Verpflichtung) am BOS-Funk die gewonnenen Daten nicht verwerten.

Als Jugendlicher kann ich doch diese Verpflichtung gar nicht machen, ich bin ja nicht voll geschäftsfähig.

Sorry, bisserl OT, aber für einen neuen Thread zu klein

Gruß
Peter

Alles meine Meinung

volljährig und erwachsen sind zwei verschieden Paar Schuhe! ;-)



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