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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 348728 | ||
Datum | 12.07.2006 20:07 MSG-Nr: [ 348728 ] | 19595 x gelesen | ||
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Eine große Tageszeitung Deutschland hat mal wieder was gefunden, über das sich nun der Leser ärgern soll: Polizist telefoniert am Steuer Fies wie ich bin, bringt das mich aber nicht zum Ärgern, sondern zu folgender Frage: Ist es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF), während der Fahrt das Funkgerät zu bedienen? Bei Alarmfahrt wird er wohl nicht angehalten, aber beispielsweise auf Besorgungsfahrten oder Rückfahrten von Einsätzen, wo die Sonderrechte nicht greifen, ist dies im Grunde doch das selbe wie Telefonieren, oder? Gibts irgendwo klare Aussagen (oder auch interne Dienstanweisungen) zu dem Thema? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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