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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 348737 | ||
Datum | 12.07.2006 20:19 MSG-Nr: [ 348737 ] | 16940 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Ein Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät. Angenommen: Alleinfahrer, z.B. NEF, baut Unfall, während er funkt. Die Sache geht vors Gericht (und da geht in D ziemlich viel hin), teilt der Richter diese Meinung, beziehungsweise gibts schon entsprechendes? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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