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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 351647 | ||
Datum | 26.07.2006 10:10 MSG-Nr: [ 351647 ] | 17325 x gelesen | ||
Hallo, wie ist eure Meinung würdet ihr ein Badezimmer (mit Badewanne, Dusche, WC, BD und zwei Waschbecken) als Aufenthaltsraum betrachten? Definition Aufenthaltsräume: "Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von menschen bestimmt oder geeignet sind. Maßgebend ist hierbei die objektive Beschaffenhait des Raumes (ausreichende Größe, Höhe, Belichtung und Belüftung). Es kommt also nicht auf die Beurteilung durch den Bauherren an, sondern darauf, ob der Raum nach Lage und Größe als Aufenthaltsraum benutzt werden kann. Als Aufenthaltsräume gelten z.B. Wohn- und Schlafräume, Wohn- und Eßdielen, Koch- und Eßküchen, Kinderzimmer, Arbeitsräume wie Büroräume, Geschaftsräume, Verkaufsräume, Praxen und Werkstätten, auch wenn diese nur zweitweise genutzt werden. An Aufenthaltsräumen werden in der Landesbauordnung zur Abwehr von Gefahren für Leben und gesundheit von menschen bestimmte Mindestanforderungen gestellt." Ich würde spontan auf grund der möglichen durch längeren Nutzung den Raum als Aufenthaltsraum bezeichnen (als Geschäftsraum würde auch funktionieren ;-)). Es geht konkret um ein recht großes Bad, was meiner Meinung nach einen gefangenen Raum darstellt und deswegen besondere Brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Denn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen. Danke für eure Hilfe/ Meinung/ Interpretation. MFG Thobias | ||||
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