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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen??? | 12 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 351671 | ||
Datum | 26.07.2006 11:28 MSG-Nr: [ 351671 ] | 8528 x gelesen | ||
Ja nach dem was für ein Meldesystem. Es gibt z.B. erst Räumungsalarm, wenn der zweite Rauchmelder ausgelöst hat, in einem bestimmten Zeitintervall Räumungsalarm nach erkunden durch Techniker oder Räumungshelfer/ Brandschutzhelfer. Vergleiche dazu auch das Hochhaus in Wien, hier kenne ich zufällig einige Planungen, da wird dann auch nur die Etagen darüber und ein paar darunter geräumt, der Rest kann seiner arbeit weiter nachgehen. BMA die so geschaltet sofort einen Räumungsalarm auslöst. Es gibt auch Hotels die ebenfalls erst erkunden lassen und dann eine Räumung veranlassen! Es könnta auch nur eine vorsorgliche alarmierung für den betroffenen Bereich erfolgen um dort zu räumen oder auch nur zu warnen um dann im wirklichen Fall das komplatte Gebäude zu evakuieren. Alles eine Frage das Brandschutzkonzeptes? Meine Meinung dazu Thobias | ||||
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