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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 351699 | ||
Datum | 26.07.2006 14:14 MSG-Nr: [ 351699 ] | 12106 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Engelhardt Aus dem Bauch heraus würde ich ein Bad auch nicht als Aufenthaltsraum bezeichen; deiner Definition nach, ist ein Bad keins, nutzt man ein Bad idR doch alleine; oder willst du dich von Kollegen beim Baden beobachten lassen? ;-) Nöö eher nicht. Es geht hier auch um eine Einzelfalle entscheidung ob das Badezimmer als gefangener Raum zu betrachten ist oder nicht, als gefangener Raum zieht es natürlich einiges an Konsequenzen hinter sich her und dementsprechende Kosten, viele Dinge, wie die Sichtscheibe lassen sich auch nicht so einfach realisieren (well will schon eine Glasscheibe vom Bad ins Schlafzimme haben?). Nun muss man bei der Einzefall entscheidung beachten das es sich ganz streng genommen um einen gefangenen Raum hinter einem gefangen Raum handelt (der virgeschaltete Raum grenzt an einen anderen Raum, der an einen Flur und von dort erreicht man den notwendigen Flur. Das Fenster ist nicht anleiterbar, soll aber eine Notleiter erhalten. Ohne die Notleiter wäre klar das der zweite gefangene Raum auch gewarnt werden muss, mit den selben Mitteln wie der erste gefangene Raum, durch die Notlleiter ändert sich die Situation etwas so das man wirklich eine ganz gezielte einzelfall betrachtung durchführen muss. Bei dem Umbauten (1987 angefangen zu bauen bis 1989 dann keine Tätigkigkeiten bis 2006 und jetzt durch neuen Investor neues Konzept und andere Nutzung vorgesehen, dazu noch geänderte Bauvorschriften und geplante Umbauten. Viele Probleme sind aufgetaucht und müssen durch entsprechende Notleitern und außenliegende Treppen gelöst werden, ebenso der zuschnitt des Treppenhauses an dem direkt einige Zimmer mit brandlast angrenzen. Ich wäre ganz klar glücklich dabei das badezimmer aufgrund der Lage zumindest als gefangenen Raum zu betrachten und entsporechende maßnahmen zu vollziehen, da das Bad sogar 2m² größer als das Schlafzimmer davor ist! MFG Thobias P.S. ich habe mittlerweile durch die anregungen zum Thema eine vernünftige Formulierung gefunden. Danke an alle! | ||||
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