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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 351706 | ||
Datum | 26.07.2006 14:37 MSG-Nr: [ 351706 ] | 12624 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Franz-Peter Lössl Also, Naja eigentlich geht es darum das es ein gefangener Raum bereits ist an dem noch ein Raum angeschlossen ist. Darüber hinaus gibt es genug möglichkeiten einen gefangenen Raum zu entschärfen, meist reicht das Fenster aus, welches durch Rettungsgeräte der Feuerwehr erreicht werden kann. In Büros trifft man eigentlich die meisten gefangenen Räume an die etwas mehr aufwand bedeuten, z.B. Chefzimmer mit vorgeschalteten Raum der Sekretärin. Der Raum der vor dem gefangen Raum ist muss ja auch ein Raum mit Brandlast sein. Also habe ich entweder Fenster und die Tür durch den weg (entsprechende Tür wie auch die abschlusstüren zu dem notwendigen Flur) oder ich lege zwei Türen durch zwei verschiedenen Räume fest oder die möglichkeit mit vorgeschalteten Rauchmelder und Alarmhupe sowie ggf. Sichtfenster zu arbeiten. Das Problem ist bei mir jedoch ein gefangener Raum (so auch erkannt und entsprechende Regelung durch die Notleiter geplant) an dem ein weiterer Raum anschließt, bei dem es sich ebenfalls um einen gefangen Raum handeln würde, wäre es halt nicht das bedezimmer. Da bedingt durch die bereits errichtete Installation auch der Ort der Tür nicht mehr geändert werden kann ergeben sich wirklch unglückliche Luafwege aus dem Bad heraus zu dem Fenster, bzw. in den notwendigen Flur. Das ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln, es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte. Und den leuten will ich auch gar nichts. Nur man sollte immer erstmal alle eventualitäten durchspielen überlegen wie wahrscheinlich dies ist, in welchen Realiationen steht der Aufwend mit dem ich das "Problem" beseitigen kann oder nehme ich dieses minimal Risiko in Kauf? In einer anderen Situation, bzw. bei einer anderen Lage des bades würde ich mir darüber gar keie gedanken machen, da es klar ist das keine Gefahr besteht, bzw. eine Flucht auch so möglich ist. Nur bei diesem Zuschnitt der Räumlichkeiten ist es eine etwas andere Situation. Und die möglichkeit diese zu entschärfen ist sehr simpel und auch nicht kostpieleig, einfach die Rauchmelder in den Räumlichkeiten miteinander verbinden und wenn einer auslöst alle mitpiepen lassen, doch macht das sinn? Das ist die Frage, aber ich habe meine Lösung schon gefunden. Geschrieben von Franz-Peter Lössl Geschrieben von Thobias Schürmann Naja in dem Zimmer davor brennt es und man ist im fensterlosen Bad gefangen. Die wahrscheinlichkeit ist sehr gering deswegen habe ich mich entschieden es auch nicht als gefangenen Raum zu bezeichnnen/ behandeln. Nicht desto trotz habe ich mir angewöhnt vorher verschiedene mögliche Schadensereignisse durchzugehen und dann versuchen einen entschluss zu finden. Ich denke schon das die Frage berechtigt ist. Wie wäre denn deine Meinung bei dem ganz konkreten fall. ein gefangener Raum, der zwar ein fenster hat aber nicht anleiterbar ist und somit keinen 2.Rettungsweg, der Raum davor ist ein Raum mit mittlerer Brandlast und hat ein anleiterbares Fenster, was jedoch nur mit der 3teiligen Schiebleiter zu erreichen ist, aus diesem Raum führt ein kleiner Flur und dieser endet in den notwendigen Flur. Ich sehe da schon eine Problematik, denn das Bad hinter dem Aufenthaltsraum ist ebenso wie der gefange eRaum (also der Aufenthaltsraum davor) gefangen und muss wenn man sich z.B. für eine Alarmeinrichtung entscheiden würde müsste auch das Bad bedacht werden, auch wenn es kein aufenthaltsraum ist, oder wie würdest du dich entscheiden? Die Frage war ja nur kann man unter bestimmten umständen ein Bad als aufenthalts Raum betrachten oder nicht. MFG Thobias | ||||
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