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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 351717 | ||
Datum | 26.07.2006 15:26 MSG-Nr: [ 351717 ] | 11985 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Franz-Peter Lössl: Hier muss ich einschreiten, bevor einer den ganzen Schwachsinn für bare Münze nimmt. Danke FP, habe mich grade königlich amüsiert! So, und nun zu Dir, lieber Thobias: Zunächst wird mal wieder Dein altes Problem deutlich ? geschrieben heute um 10:10 h: Ich würde spontan auf grund der möglichen durch längeren Nutzung den Raum als Aufenthaltsraum bezeichnen vs., geschrieben heute um 14:37: Das ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln, Ja was denn nun, könntest Du Dich eventuell mal für eine Sache entscheiden? (Das hatten wir doch neulich schon mal, Michael Schanze mit 1,2 oder 3 ? Plopp heißt Stop! usw.... Ach ja, kanntest Du ja nicht (mehr)) Mal unter uns: Hast Du zu viel Zeit, läßt Du Dir solche abstrusen Sachen mit Absicht einfallen? Dieser ganze Thread ? genau wie auch manch anderer - kann doch wohl nicht Dein Ernst sein? Und wenn ich dann auch noch dies lese: es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte. ... bekomm ich?s echt mit der Angst zu tun ? Du hast doch nicht wirklich beruflich irgend etwas mit Brandschutz zu tun? Gruß Daniel | ||||
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