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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | HuPF | 76 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 356250 | ||
Datum | 19.08.2006 09:43 MSG-Nr: [ 356250 ] | 24626 x gelesen | ||
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Hallo! Jetzt komm ich wieder!! Geschrieben von Sven Koopmann Also sind Überhosen in Bayern bereits seit Jahren Pflicht! Das ist nicht richtig!!! Laut GUVV Bayern: -die UVV enthält keinen normativen Verweis (EN bzw Hupf) -der GUVV Bayern hält die einlagige Nomexhose in Verbindung mit einer Hose drunter (Leistungsklasse 1 EN469) ausreichend - der GUVV ist Versicherer - also keine ÜHose notwendig Wie das ganze dann zivilrechtlich aussieht?? Laut GUVV Bayern: keine Ahnung hängt von Fall zu Fall ab! ;-) Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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