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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen356342
Datum19.08.2006 18:53      MSG-Nr: [ 356342 ]33525 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Michael Hilbert
Lese die Beiträge zuvor ....
Habsch doch, ich bin doch kein Ignorant...

Im Feuerwehrdienst, dass sollte aber klar sein, geht es nicht darum Brotteig zu Kneten, sondern die Anforderungen (die nicht unbedingt im vorneherein zu erkennen sind) sind u.U. mit Gefahren verbunden.
Ich sprach nicht von Brotteig, sondern von Untertagearbeit - kennst du das?

Ein Zimmermann AZUBI darf z.B. nicht mit einer Kettensäge arbeiten,
Ich weiß nicht wo du das her hast, ich weiß es von (ehem. AZUBIS) Zimmerleuten anders.
Und erzähl mir nicht, das AZUBIS in der Forstwirtschaft 2 Jahre zugucken, wie Bäume gefällt werden, denn auch da weiß ich es anders!

genauso wenig wie eine Krankenschwester AZUBINE Nachtdienst machen darf (darf sie nämlich erst ab 18).
Das ist Relativ: § 14 Nachtruhe sagt:
"Jugendliche über 16 dürfen...
...in mehrschichtigen Betrieb bis 23 Uhr...beschäftigt werden.

Es ist immer gut, einen starken Personal-/Betriebsrat und Gerwerkschaft zu haben, die die Ausuferung verhindert. Denn man geht heute mit Dunkelziffer von über 100000 Vergehen pro Jahr gegen das JArbSchG aus.

Schon bei der heftigen Debatte im Bundestag sagte Dr. Blühm: daß "die Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit die elementare Voraussetzung für die Verbesserung des JArbSchG sei"-Genau lesen!
Das hat einen Komentator dazu bewegt:
"Der ganze Vorgang hat ein Schlaglicht auf die sehr engen Grenzen geworfen, die dem Staat hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Schutzgesetzgebung gezogen sind, solange die Verfügungsmacht über den Bestand von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ungeteilt in der Hand derer liegt, die sich von diesen Gesetzen beschwert fühlen".
(Es lebe die verhinderte "Nicht-Ausbildungs-Zwangsabgabe")

Eine Person unter 18 braucht Lt. Gesetz eine Aufsichtsperson, und dafür gibt es eindeutige Regelungen, wenn eine Fw,ein EL oder ein GF bereit sind diese Verantwortung zu übernehemen
Nicht nur unter 18-jährige sind in der "Obhutspflicht" der GF usw. es sind auch die "Großen" und Teamwork im Trupp hat wieder eine "Obhut"

Also in welchem "schlaraffenland wir Leben" sollte man sich gut überlegen, es geht hier um Gesetze zum Jugendschutz die Ihren Sinn und die Notwendigkeit auch haben!
Keine Angst, ich achte sehr stark auf den Schtz von AN allg. und AZUBIS im Besonderen ;-)
Aber hier geht es um das Wollen junger Leute. ihre Ideale auch auszuleben. Da muß man bremsen, aber nicht kategorisch verbieten, das sieht so arrogent, überheblich, nach "Besserwissen" aus.


mkg hwk

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