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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356520 | ||
Datum | 20.08.2006 20:31 MSG-Nr: [ 356520 ] | 14118 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Heitzmann Ich würde die Leitstelle sofort über Funk informieren und diese entscheiden lassen. Das mag bei Euch wo Betreiber Leitstelle = Dienstherr der Feuerwehr ist funktionieren. In der Fläche fehlt es der Leitstelle in Ba-Wü aber an Weisungsbefugnis. Das wird also im Zweifel vor Ort durch den Fahrzeugführer selbst oder den Einsatzleiter (sofern bereits andere Fahrzeuge vor Ort) entschieden werden müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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