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Polizei-Dienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW357666
Datum26.08.2006 10:30      MSG-Nr: [ 357666 ]11620 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Geschrieben von Christian FleschhutHeimberg-Fuchs, Ausbildung in der Feuerschutzpolizei Ausgabe 1944

    "Steht beim Abmarsch der Einheit die vorgeschriebene Zahl von 1 Gruppenführer und 8 Mann nicht zur Verfügung, oder tritt während der Anfahrt oder bei Durchführung der ersten Angriffsmaßnahmen ein Personalausfall ein, so kann der Schlauchtrupp wegfallen. Seine Aufgabe muß dann der Angriffstrupp übernehmen. Bei weiteren personalausfällen muß auf den Melder verzichtet werden."


    Merci, also wie oben vermutet, stammt damit aus der Fortführung der PDV 23 von denselbigen und aus den Kriegserfahrungen...


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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