News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungs EKG nach G 26.3 | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 357750 | ||
Datum | 27.08.2006 13:04 MSG-Nr: [ 357750 ] | 26695 x gelesen | ||
Moin, aber mal ganz schnell beim LVBG nachfragen, ob der Onkel Dr. noch Untersuchen darf. Da hab ich in diesem Jahr schon so manchen Dr. böse mit auf die Finger gehauen. Und ab 01.001.2007 wird sich das noch verschlimmern, dann dürfen alle die bisher als Internist und Allg.-Mediziner noch Untersuchen durften teilweise nichtmehr untersuchen, es sei denn, sie können eine Ausbildung und Tätigkeit als Betriebs/Arbeitsmediziner nachweisen, und haben dies Rechtzeitig beim LVBG/BVBG getan, und eine entsprechende Zulassung erhalten. Die aktuelle Untersuchung nach G26.3 und deren Umfang findest du hier Feuerwehrbroschüre G26.3 Untersuchung dort ist auch festgeschrieben, was eine Untersuchung kosten darf. Für jeden der meint dies sei Sache des Drs. den kann ich nur warnen, der LVBG macht die Feuerwehrverantwortlichen und Kommunen grundsätzlich mit verantwortlich. Soll bedeuten, auch Atemschutzbeauftragte,Wehrführer und Kommunalverwaltungen sind verpflichtet auf die Zulassung des Untersuchenden Arztes und die korreckte Ausführung der Untersuchung zu achten. Sollten fragen sein, bitte per mail. Wenn es denn allen hilfreich sein sollte, stelle ich die Antworten gerne hier ein. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|