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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLöschgruppenführer auf Lebenszeit?10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358750
Datum02.09.2006 00:31      MSG-Nr: [ 358750 ]6276 x gelesen

Geschrieben von ---Andreas Hecker---
Geschrieben von Henning Koch
"Löschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung."

Soweit richtig! aber: wer dieses "Amt" schon vor in Kraft treten der aktuellen LVO inne hatte fällt nicht unter die 6 Jahre Regelung!


richtig.

Die neue LVO ist am 15. Februar 2002 in Kraft getreten.

Vor einer Ernennung findet eine Anhöhrung statt!

Das ist sicherlich keine schlechte Idee, aber keinesfalls in der LVO vorgeschrieben.

Gruß,
Henning



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