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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA bei Wasserrettung/ Tipps allgemein16 Beiträge
AutorJürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen359062
Datum04.09.2006 18:53      MSG-Nr: [ 359062 ]7316 x gelesen
Infos:
  • 12.02.07 GUV-Regel Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten
  • 12.02.07 UVV Feuerwehren

  • Moin...

    Was ich so weiß!?!?

    Feuerwehrangehörige die auf dem Wasser eingesetzt werden, müssen schwimmen können

    Es müssen zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten getragen werden, bei üblicher Schutzausrüstung sind Westen der Gruppe 150 Newton ausreichend

    Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzliche spezielle Schutzausrüstung getragen werden muß, z.B. Pressluftatmer, CSA, Feuerwehrüberjacke

    Besteht einsatzbedingt trotz tragens einer Rettungsweste die Gefahr des Ertrinkens, kann eine Sicherung z.B. auch durch Anleinen der Feuerwehrangehörigen erfolgen

    Besteht bei Einsätzen auf dem Wasser die Gefahr der Kopfverletzung, muss Kopfschutz getragen werden. Die Gefahr der Kopfverletzung besteht z.B. durch Anstossen, herabfallende oder pendelnde Gegenstände

    Zur Praktischen Ausbildung, sollte insbesondere die Rettung von Menschen bzw. die Anbordnahme zu rettender Personen gehören

    Eine evtl. Beladung des Bootes ist gleichmäßig zu verteilen und gegen verrutschen zu sichern

    Ins Boot darf nicht hineingesprungen werden

    Bei nicht ausreichendendem Tageslicht sind Einsatzstellen auf dem Wasser im Rahmen der Möglichkeiten auszuleuchten

    Mkg
    Jürgen



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