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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | PSA bei Wasserrettung/ Tipps allgemein | 16 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8H., Hohnstorf/Elbe / Niedersachsen | 359062 | ||
| Datum | 04.09.2006 18:53 MSG-Nr: [ 359062 ] | 7316 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Moin... Was ich so weiß!?!? Feuerwehrangehörige die auf dem Wasser eingesetzt werden, müssen schwimmen können Es müssen zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten getragen werden, bei üblicher Schutzausrüstung sind Westen der Gruppe 150 Newton ausreichend Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzliche spezielle Schutzausrüstung getragen werden muß, z.B. Pressluftatmer, CSA, Feuerwehrüberjacke Besteht einsatzbedingt trotz tragens einer Rettungsweste die Gefahr des Ertrinkens, kann eine Sicherung z.B. auch durch Anleinen der Feuerwehrangehörigen erfolgen Besteht bei Einsätzen auf dem Wasser die Gefahr der Kopfverletzung, muss Kopfschutz getragen werden. Die Gefahr der Kopfverletzung besteht z.B. durch Anstossen, herabfallende oder pendelnde Gegenstände Zur Praktischen Ausbildung, sollte insbesondere die Rettung von Menschen bzw. die Anbordnahme zu rettender Personen gehören Eine evtl. Beladung des Bootes ist gleichmäßig zu verteilen und gegen verrutschen zu sichern Ins Boot darf nicht hineingesprungen werden Bei nicht ausreichendendem Tageslicht sind Einsatzstellen auf dem Wasser im Rahmen der Möglichkeiten auszuleuchten Mkg Jürgen | ||||
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