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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Nebentätigkeiten | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 360747 | ||
Datum | 13.09.2006 19:30 MSG-Nr: [ 360747 ] | 6797 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch und das Buch kann man ja in der Arbeitszeit schreiben :-) Hm, aber dann hätte ja der Arbeitgeber anteil an diesem Werk, bzw. die rechte .... wenn ich während der Arbeit etwas entwickle, kann ich es nicht als meines Verkaufen, und zum anderen, wenn ich bei 38 Std.Woche noch ein Buch schreibe, habe ich dem Anschein nach keine anderen Aufgaben, bzw. fülle die Arbeitszeit nicht aus. Geschrieben von Florian Besch Zauberwort Jahresmittel? Ist mir schon klar, aber um das zu ermitteln musst Dieser welcher dann theoretisch Buch führen und es vorlegen, oder sehe ich das falsch? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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