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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaNebentätigkeiten19 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg360747
Datum13.09.2006 19:30      MSG-Nr: [ 360747 ]6797 x gelesen

Geschrieben von Florian Beschund das Buch kann man ja in der Arbeitszeit schreiben :-)

Hm, aber dann hätte ja der Arbeitgeber anteil an diesem Werk, bzw. die rechte ....
wenn ich während der Arbeit etwas entwickle, kann ich es nicht als meines Verkaufen,
und zum anderen, wenn ich bei 38 Std.Woche noch ein Buch schreibe, habe ich dem Anschein nach keine anderen Aufgaben, bzw. fülle die Arbeitszeit nicht aus.

Geschrieben von Florian BeschZauberwort Jahresmittel?

Ist mir schon klar, aber um das zu ermitteln musst Dieser welcher dann theoretisch Buch führen und es vorlegen, oder sehe ich das falsch?


Mit Grüßen

Michael





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