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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Nebentätigkeiten | 19 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 360775 | ||
Datum | 14.09.2006 01:28 MSG-Nr: [ 360775 ] | 6872 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Durch die Begrenzung der Arbeitszeit bei den BF´s gibt es ja einige Städte, die den Mitarbeitern ihrer BF jetzt Nebentätigkeiten untersagen, sprich, neben bei noch ein paar Stunden "Hausmeistern" ist nicht mehr (überall) möglich. Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten sind genehmigungsfrei, also kanns auch nicht verboten werden (müssen halt angezeigt werden, wie Ci schon schrieb). Das kann durchaus jeder machen und es gibt auch Kollegen im mD die auch solche Tätigkeiten machen. Also bitte hier keine Neiddiskussion oä. schüren, zumal die meisten Nebentätigkeiten der Dienstherrn an den mD vergeben werden (Brandsicherheitswachen uä. werden nur bei bestimmten Veranstaltungen vom gD begleitet). Außerdem wäre dann noch die Frage wessen Nebentätigkeit mehr belastet: Gehirnakrobatik fürn Buch oder noch zig Stunden Lkwfahren nach dem Dienst?! Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | ||||
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