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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Geräteablageplatz | 8 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 361504 | ||
Datum | 19.09.2006 08:51 MSG-Nr: [ 361504 ] | 6860 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Schell Soweite meiner Kenntniss glaueb ich das er im ermessen des GF oder des WT liegt.... odder nicht ??? Eigentlich nur des Fahrzeugführers. Sollte dies ein Trupp erledigen, dann eher der Schlauchtrupp (wenn er denn zur verfügung steht) als der Wassertrupp denn Aufgabenverteilung bei TH (vor allem P_eingeklemmt) ist ja Angriffstrupp = Rettungstrupp; Wassertrupp = Sicherungstrupp, Schlauchtrupp = Gerätetrupp, Melder = innererer Retter und Maschinist = Maschinist. Der Fahrzeugführer wird zum Leiter der Technischen Rettung! MFG Thobias | ||||
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