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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgangsbeschilderung6 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362182
Datum23.09.2006 17:04      MSG-Nr: [ 362182 ]5503 x gelesen
Infos:
  • 23.09.06 BGV A8

  • Geschrieben von Jan Becker1. Bei generellem Stromausfall gibt es auch keine Strassenbeleuchtung --> also kein Licht.

    Hast Du recht, und ist auch nachvollziehbar.

    Geschrieben von Jan Becker2. Stell Dir vor es hätte jemand im Bereich des Notausgangs irgendetwas abgestellt (du wirst wohl nicht behaupten wollen, dass das niemals passieren könnte ;-) ) --> Stolpergefahr

    ?? Das Hinweisschild wird keinen vor einer Stolpergefahr schützen, es Schütz vielleicht vor unbereichtigtem Abstellen von Gütern jed welcher Art auch immer, aber dies ist hier nicht gegeben. Keiner wird bei uns den Haupteingang zustellen, und die Tür zur Terrasse ist auch so stark frequentiert (Raucher) dass diese wohl auch nicht zugestellt werden wird (wobei ausschließen darf man es nie), Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit dass in diesem Bereich etwas abgestellt wird nicht groß, es handelt sich um einen Flur im 1 OG, in dem sich 7 Büros für etwa 11 Ma befinden, der Flur ist ca 3m Breit und wie geschrieben ca 20-25 m lang, in ihm finden Kunstdauerausstellungen statt, weswegen schon nichts abgestellt werden darf.

    Geschrieben von Jan Becker3. Bei Verrauchung ist ja auch nicht innerhalb von kürzester Zeit die ganze Halle bzw. das ganze Gebäude betroffen, sodass die Beschilderung noch eine gewisse Zeit zu sehen ist.

    So sehe ich das auch, alle anderen Gebädeteile und die offizielen Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet.

    Geschrieben von Jan Becker4. Das mit dem Verkehr ist ja wohl nicht ernst gemeint?

    OK, stimmt aber dennoch ist es i.d.R. hell genug, natürlich großflächige Energieausfälle nicht berücksichtigt.

    Geschrieben von Jan BeckerAußerdem sind sie Vorschrift.

    Es gibt viele Vorschriften, wenn diese aber schon von den Behörden nicht durchgesetzt werden.....
    Das Unternehmen in dem ich Beschäftigt bin, wurde 95 und 2000 jeweils erweitert, einmal Aufgestockt und einmal ein Seitenflügel angebracht, so dass es jetzt ein L-Förmiger Bau ist, wir haben keine Brandabschnitte oder Trennungen, die verhindern würden, dass sich der Rauch im ganzen Unternehmen ausbreitet. Lediglich das Treppenhaus im Neubau, das als zweiter Fluchtweg dient, hat Feuerschutztüren, das restliche Gebäude nicht.
    Aber wenn die offizielen Instanzen versagen, wie soll man dann gegenüber der GL hier argumentieren?

    Das mit den Notausgangschildern mal außen vor gelassen, das ist dagegen ein geringes Problem.


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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