Da war doch mal was vor etwa vier oder fünf Jahren: Feuerwehrler fährt mit Warnblinker relativ gemäßigt zum Gerätehaus. An einer Abzweigung wollte jemand nach rechts auf die Vorfahrtsstraße, auf der der Feuerwehrler fuhr, abbiegen. Der freute sich sicher, als er gesehen hat, dass der Feuerwehrler mit seinem Blinker angezeigt hat, dass er rechts abbiegen will und er somit losfahren kann. Den anderen Blinker des Feuerwehrlers hat er nicht sehen können und er war dann garnichtmehr so happy, als es krachte.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, war der Feuerwehrler auch nicht happy, als der Richter das Urteil verkündete...
Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.
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