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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Tätigkeit im höheren Alter? | 9 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 363887 | ||
| Datum | 03.10.2006 22:10 MSG-Nr: [ 363887 ] | 4790 x gelesen | ||
Moinsen, Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein, ich kenne mindestens eine mittelgroße BF (nicht D), da ist das ganz strikt so geregelt. Na, dann ist es eine von 100, die das fest regelt. Ich kenne 4 (von 100) wo das Good-Will ist ;-) Geschrieben von Andreas Bräutigam Nö, der Hintergrund ist mir nicht geal, wenn das ganze aus einer tollen "Verbesserung" resultiert. Das Ganze resultiert, jedenfalls auf Hamburg bezogen (wo ja "alles Schlechte" herkommt...), auf einer Klage, die feststellen sollte, ob der Dienstherr per Order de Mufti eine Dienstvereinbarung ausser Karft setzen darf, oder nicht. Und er darf eben nicht. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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