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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364776 | |||
Datum | 09.10.2006 13:47 MSG-Nr: [ 364776 ] | 18315 x gelesen | |||
Warum? Wenn dafür Gelder (Gegenleistungen) fließen könnte man ganz schnell die Frage stellen ob nicht einer oder mehrere der Tatbestände nach §§ 331 ff. StGB erfüllt sind. Wenn man dann auch noch genau prüft wohin/an wen das Geld fließt, könnten auch noch weitere Tatbestände erfüllt sein. Es ist zwar unwahrscheinlich, daß man in Ausmaße erreicht bei denen man "die volle Packung" verdient hat, theoretisch möglich ist es hingegen schon. (@Katja). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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