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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364991 | ||
Datum | 10.10.2006 19:00 MSG-Nr: [ 364991 ] | 18110 x gelesen | ||
Hi! Das Problem an Deinem Ursprungsbeitrag war, dass anders als Du schreibst das Strafmaß eben doch (auch) von der Höhe der erhaltenen Gegenleistung abhängt. Abgesehen davon bin ich immer für realistische Einschätzungen, eine maßlose Übertreibung ist da m.E. nicht zielführend. Wenn schon der FA wegen z.B. 100 ? für einen Zeitungsartikel einige Jahre (Höchststrafe sind übrigens 3 bei Vorteilsnahme bzw. 5 Jahre bei Bestechlichkeit) bekommt, dann muss der Mitarbeiter aus dem Bauamt, der 200.000 ? für die Zustimmung zum Bau einer Industrieanlage bekommen hat, ja noch einige Jahre mehr bekommen. Da es aber höchstens 3 Jahre bei Vorteilsannahme gibt, wird das ziemlich eng. Gruß Sven | ||||
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