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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaWelche jährliche Ausbildung / Fortbildung?12 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen366639
Datum20.10.2006 13:20      MSG-Nr: [ 366639 ]6637 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Florian BeschBelehrung nach UVV.

Was in meinen Augen der größte Unfug und eine absolute Augenwischerei ist (Damit meine ich nicht Deine Aussage, sondern die Tatsache, dass eine solche Belehrung durchzuführen ist.. ).
Ist ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen...

MfG

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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