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RubrikAusbildung zurück
ThemaWelche jährliche Ausbildung / Fortbildung?12 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW366715
Datum20.10.2006 16:32      MSG-Nr: [ 366715 ]7245 x gelesen

Hallo Hubert,

folgende Liste hatte ich mal zusammengestellt, inhaltlich dürfte sich da nichts dran geändert haben nur die Quellen könnten sich etwas verschoben haben (FwDV 2 neu etc.):
Was man einmal im Jahr zwingend machen muss:

Fahrerunterweisung Gem. Runderlass des MWMV, IM, MAGS vom 20.01.1984 (Stegmann Nr. 621)
UVV-Unterweisung § 7 Abs. 2 Allgemeine UVV
Belastungsübung mit Atemschutz in Übungsanlage FwDV 7 Nr. 6
Einsatzübung in taktischer Einheit mit Atemschutz FwDV 7 Nr. 6
Übung mit CSA für CSA-Träger FwDV 7 Nr. 6
Mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst FwDV 2/1 1.12
Fortbildung im Bereich GSG FwDV 500 1.4
Übung im Bereich GSG FwDV 500 1.4
- Taucher 15 Tauchgänge/Jahr (FwDV 8,BGV C28)
- Flurförderfahrzeugführer - jährlich (BGV A1)


Was man regelmäßig machen muss:

Fortbildung in den Funktionen GF/ZF etc. FwDV 2/1 1.11


- ADR, alle fünf Jahre Auffrischung für Gefahrgutfahrer (ADR-Rahmenrichtlinien)

- Sportübungsleiter - alle vier Jahre mind. 16 Std. (Richtlinie LSB)

- Desinfektoren - alle fünf Jahre (TRGS 522)

- Bahnerden - alle zwei Jahre (Merkblatt Bahnerden)

- Fahrlehrer - alle vier Jahre (FahrlG)

Gruß
Sven



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