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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Welche jährliche Ausbildung / Fortbildung? | 12 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 366723 | ||
Datum | 20.10.2006 17:16 MSG-Nr: [ 366723 ] | 6492 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Hubert Kohnen Beispielsweise Absturzsicherung PSA gegen Absturz (GUV-R198, 7.2), PSA zum Halten und Retten (GUV-R199, 6.2): Der Unternehmer hat die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen: ?Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung, ?die bestimmungsgemäße Benutzung, ?das richtige Anschlagen, ?die ordnungsgemäße Aufbewahrung, ?das Erkennen von Schäden. Quelle: siehe oben MkG Sascha | ||||
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