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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzvorschriften in Jugendzentrum | 7 Beiträge | ||
Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 367475 | ||
Datum | 24.10.2006 20:00 MSG-Nr: [ 367475 ] | 5382 x gelesen | ||
Hallo Stefan sicherlich richtig nur besteht die Verwaltung auch "nur" aus ehrenamtlichen gewählten Vertretern. Und der sog. Bauausschuß ist nicht gerade ein Expertengremium in Sachen Brandschutz. Folge: Es besteht sehr viel Halbwissen und daraus konstruiert man dann Argumente gegen Dekoration und Möblierung. Deshalb wäre es sehr hilfreich entsprechende Vorschriften zu kennen um z.B. sagen zu können bei dieser Raumgröße und Personenanzahl gelten best. Vorschriften "noch" nicht. Oder aber die Vorschrift ist eingehalten durch Verwendung von schwer entflammbaren Vorhängen,.... oder oder oder Wie du wahrscheinlich schon zwischen den Zeilen liest gehts hier auch um Differenzen zwischen Verwaltung und Jugendvertretung. Und da die Jugend gerne mit Argumenten auftreten möchte und nicht mit vorgefertigter Meinung ist die Kenntnis von Vorschriften und die sich daraus ergebenen Konsequenzen recht hilfreich | ||||
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