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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzvorschriften in Jugendzentrum | 7 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367485 | ||
Datum | 24.10.2006 20:26 MSG-Nr: [ 367485 ] | 5257 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex Kopp nur besteht die Verwaltung auch "nur" aus ehrenamtlichen gewählten Vertretern. Also gehts nicht um die Verwaltung sondern um den Rat. Wenn es um Brandschutzdinge geht, würde ich mich an die Leute wenden, die da was von verstehen und die Auflagen machen. => Brandschauer, zuständige Baubehörde. Wenn die grünes Licht geben, gibt es aus dieser Sicht keine Probleme. Geschrieben von Alex Kopp Wie du wahrscheinlich schon zwischen den Zeilen liest gehts hier auch um Differenzen zwischen Verwaltung und Jugendvertretung. s.o. Geschrieben von Alex Kopp Und da die Jugend gerne mit Argumenten auftreten möchte und nicht mit vorgefertigter Meinung ist die Kenntnis von Vorschriften und die sich daraus ergebenen Konsequenzen recht hilfreich Ja, aber es scheint bei Euch weniger Probelem aus Brandschutzsicht zu bestehen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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