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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutzvorschriften in Jugendzentrum7 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen367485
Datum24.10.2006 20:26      MSG-Nr: [ 367485 ]5257 x gelesen

Geschrieben von Alex Koppnur besteht die Verwaltung auch "nur" aus ehrenamtlichen gewählten Vertretern.

Also gehts nicht um die Verwaltung sondern um den Rat. Wenn es um Brandschutzdinge geht, würde ich mich an die Leute wenden, die da was von verstehen und die Auflagen machen.

=> Brandschauer, zuständige Baubehörde.

Wenn die grünes Licht geben, gibt es aus dieser Sicht keine Probleme.

Geschrieben von Alex KoppWie du wahrscheinlich schon zwischen den Zeilen liest gehts hier auch um Differenzen zwischen Verwaltung und Jugendvertretung.

s.o.

Geschrieben von Alex KoppUnd da die Jugend gerne mit Argumenten auftreten möchte und nicht mit vorgefertigter Meinung ist die Kenntnis von Vorschriften und die sich daraus ergebenen Konsequenzen recht hilfreich


Ja, aber es scheint bei Euch weniger Probelem aus Brandschutzsicht zu bestehen...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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