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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWas Zeitungen so schreiben ...46 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen368121
Datum28.10.2006 20:08      MSG-Nr: [ 368121 ]13604 x gelesen
Infos:
  • 26.10.06 Bericht "Flashoverbekämpfung"

  • Hallo,

    Geschrieben von Florian Ohde Tatsache ist, sie ist eben NICHT gegeben worden!
    Eben, und ein sich zuständig fühlender Einheitsführer würde da bestimmt mal nachfragen.

    Geschrieben von Florian OhdeNichts anderes habe ich damit ausdrücken wollen!
    Ausgedrückt hast du:
    "die DV 7 schreibt vor, daß der Einheitsführer der taktischen Einheit für die Sicherstellung einer AÜ "seiner" AGT verantwortlich ist."

    Das ist falsch.
    In der FwDV steht nichts von "für die Sicherstellung der AÜ verantwortlich", sondern "für die Atemschutzüberwachung verantwortlich". Der Originaltext der FwDV schließt die Delegation der AÜ aus.

    Ausgedrückt hast du weiterhin:
    "Entsprechend stellt die AÜ in meinem Verständnis eine Stabsstelle mit Unterstützungsfunktion auf übergeordneter Ebene dar"

    Auch das ist falsch.
    Die AÜ ist Aufgabe des Einheitsführers und hat in einer übergeordneten Ebene nichts zu suchen. Allenfalls die Unterstützung der AÜ kann delegiert werden und das ist dann im Sinne der FwDV eine untergeordnete Ebene innerhalb der Linienstruktur und gerade keine Stabsstelle.

    Geschrieben von Florian OhdeAlso übernimmt bei Euch der Einheitsführer die AÜ, und ich rede nicht von der FÜHRUNG der Trupps, persönlich?
    Das gehört nach meinem Verständnis und dem Verständnis der FwDV 7 untrennbar zusammen.
    Wie schon geschrieben kann allenfalls die Unterstützung der AÜ von einer anderen Person durchgeführt werden; und das kann keine zentrale Stelle sein, die beliebig viele Trupps disponiert und dann auch noch überwachen soll.

    Geschrieben von Florian OhdeIch glaube, wir reden hier langsam echt alle aneinander vorbei.
    Nö, du windest dich nur gerade aus deinen vorherigen Aussagen heraus - siehe oben.


    Gruß
    Markus

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