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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Seit wann ist FW eine Pflichtaufgabe der Kommune | 7 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 371555 | ||
Datum | 18.11.2006 23:12 MSG-Nr: [ 371555 ] | 6412 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Andreas Häcker Dr. In Baden-Württemberg wurden die Gemeinden mit dem Gesetz zur Landesfeuer-Löschordnung am 7. Juni 1885 - erlassen durch König Karl von Württemberg - zur Einrichtung von Feuerwehren verpflichtet. Vielleicht für Württemberg, aber nicht für Baden ! Ich glaube nemlich kaum, dass der König von Württemberg 1885 ein Gesetz für das Großherzogtum Baden erlassen konnte ;-))) Wann um diese Zeit in Baden ein Feuerwehrgesetz erlassen wurde muss ich noch herausfinden. Schwierig wird die Situation im Ländle für die Zeit kurz nach 1945. Aufgrund der Aufteilung der damaligen Länder Baden, Württemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern in französische und amerikanische Besatzungszonen exestieren nach dem Krieg mehrere Feuerwehrgesetze die aber, soweit ich das übersehe, das Feuerwehrwesen als Pflichtaufgabe den Gemeinden zuordneten und die Feuerwehr von der Polizeihoheit nahmen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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