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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Seit wann ist FW eine Pflichtaufgabe der Kommune | 7 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 371556 | ||
Datum | 18.11.2006 23:44 MSG-Nr: [ 371556 ] | 6379 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Bernhard Deimann Wann um diese Zeit in Baden ein Feuerwehrgesetz erlassen wurde muss ich noch herausfinden. Über ein Gesetz oder eine gesetzesähnliche Verordnung aus dem 19. Jhd. für Baden finde ich auf die Schnelle nichts. Und für die Situation im Südwesten; für die französische Besatzungszone (südlich der Demarkationslinie Karlsruhe/Ulm) gab es ab dem 25.1.49 ein Feuerwehrgesetz. Für die amerikanische Besatzungzone (nördlich der Linie Karlsruhe/Ulm) blieb das Gesetz über das Feuerwehrwesen von 1938 weiterhin bestehen; allerdings entnazifiziert und entmilitarisiert; der militärische Gruß wurde in den Feuerwehren verboten (!). Ein gemeinsames Feuerwehrgesetz für das 1952 neu gegründete Baden-Württemberg wurde erst 1956 verkündet. Somit ist davon auszugehen, dass in BaWü mit der Auflösung der Feuerwehrvereine und die Übertragung des Feuerwehrwesens an die Gemeinden mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über das Feuerlöschwesen von 1938 seit dieser Zeit Pflichtaufgabe der Gemeinden ist. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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