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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Und die JF ist doch die Vorbereitung auf den Einsatzdienst | 47 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 375954 | ||
Datum | 17.12.2006 17:47 MSG-Nr: [ 375954 ] | 13873 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Steffen Fiala Die Ausbildungsgruppe ist bestandteil der Einsatzabteilung. Für 2 Jahre ist jeder Feuerwehrmannanwärter in der Ausbildungsgruppe, in die man mit 16 eintreten kann, egal ob man bei der JF ist oder nicht gehe ich da richtig in der Annahme das bei 17jährigen Mitglieder in Ausbildungsgruppe (und kein Mitglied der JF) - und somit auch "Bestandteil der Einsatzabteilung" - ein glatter Verstoss gegen das Feuerwehrgesetz von BaWü vorliegt? siehe Feuerwehrgesetz (FwG) von BaWü: § 10 MkG Jürgen Mayer | ||||
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