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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaUnd die JF ist doch die Vorbereitung auf den Einsatzdienst47 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg375954
Datum17.12.2006 17:47      MSG-Nr: [ 375954 ]13873 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Steffen FialaDie Ausbildungsgruppe ist bestandteil der Einsatzabteilung. Für 2 Jahre ist jeder Feuerwehrmannanwärter in der Ausbildungsgruppe, in die man mit 16 eintreten kann, egal ob man bei der JF ist oder nicht

gehe ich da richtig in der Annahme das bei 17jährigen Mitglieder in Ausbildungsgruppe (und kein Mitglied der JF) - und somit auch "Bestandteil der Einsatzabteilung" - ein glatter Verstoss gegen das Feuerwehrgesetz von BaWü vorliegt?

siehe Feuerwehrgesetz (FwG) von BaWü:§ 10
Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr
(1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung als ehrenamtlich Tätige Personen aufgenommen werden, die

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
...



MkG Jürgen Mayer

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