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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen376557
Datum22.12.2006 00:15      MSG-Nr: [ 376557 ]96969 x gelesen

Raus geht ganz schnell beim Beamten. Ein formloses Schreiben nach dem Motto: ich haue in den Sack, und das wars schon.

Jo, es handelt sich aber dann nicht um eine Kündigung sondern um eine Bitte um Entlassung. Diese kann u.U. auch verwehrt bzw. zeitversetzt gewährt werden.

Ganz unsinnvoll ist die Regelung aus BaWü nicht. Zwar wird es kaum Möglichkeiten geben dem Entlassungsgesuch eines Freiwilligen konsequent nicht stattzugeben, man kann jedoch -zumindest wenn es die Gesamtlage erfordert- entscheiden wann er geht.
Gerade wenn es wegen welcher Gründe auch immer einen MANA (Massenanfall von Austrittswilligen) gibt, hat die Gemeine zumindest die Chance vor der Massenentlassung alles Notwendige in die Wege zu leiten um den Brandschutz nahtlos sicherzustellen (d.h. ggf. PF).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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