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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376558
Datum22.12.2006 00:28      MSG-Nr: [ 376558 ]97015 x gelesen

Geschrieben von Peter Koffler§7 (2) FWG BaWü sagt eindeutig im 1. Satz, die Angehörigen [...] der freiwilligen Feuerwehr verrichten Ihren Dienst ehrenamtlich. Da steht nirgendswo was von Pflicht. Selbst wenn es irgendwann so kommen sollte wie du es beschreibst....noch haben wir das nicht.


§11 FwG Ba-Wü
Und Ehrenamtlich macht das auch der Dienstverpflichtete.
Das ist ja gerade die Crux an unserer Regelung. Der Unterschied ist nur, ob derjenige ein Aufnahmegesuch gestellt hat, oder ob er ein Verpflichtungsschreiben bekommen hat.



Geschrieben von Peter KofflerAußerdem kann ich gern mal den § 15 Entschädigungen voll durchziehen. Bin gespannt wie lange die sich den Papierkrieg dann gefallen lassen. Mein Papier und Drucker ist geduldig.


Je nach Entschädigungssatzung kannst Du da lange drucken. Regelmäßig wird bis zu einer Dauer von zusammenhängenden 2 Tagen (Ausbildung oder Einsatz) pauschaliert.


Geschrieben von Peter KofflerEinem Ausgeschiedenen, dem keine Steine in den Weg gelegt werden, kommt eventuell nach Änderung der Umstände wieder frisch motiviert zurück.

Je nachdem. Ich kann aber damit auch vermeiden, daß die Austritte die Einsatzbereitschaft gefährden.
Und diese Möglichkeit muß ich jeder Gemeindeverwaltung lassen.
Denn wenn sie auf der einen Seite einem "Massenaustrittsgesuch" nachgibt/ nachgeben muß, dann muß sie ggfs. sofort danach die selben Personen wieder dienstverpflichten, damit sie als Träger des Brandschutzes ihre Pflichtaufgabe erfüllt.


Geschrieben von Peter KofflerZwischen dem was sein wird, sein könnte und dem was tatsächlich ist, liegt ein ziemlich grosser und weiter Unterschied. Und da sehe ich die Problempunkte in dieser Diskussion.

Nochmal. Mir geht es auch nicht darum, das so bei jedem durchzuziehen, der sich anders orientiert.
Aber ich möchte diese Möglichkeit die das FwG bietet nicht abgeschafft sehen, sondern sogar in seiner drohenden Wirkung anpassen. Erst mal nur, um sie in Grenzfällen zu haben.
Für diejenigen unte runs, die das was wir tun ohnehin aus überzeugung tun brauche ich es nicht. Aber für die Härtefälle kann ich damit ggfs. dem Rest der Mannschaft zeigen, daß man mit bestimmten Dingen nicht davon kommt und sie sich nicht von den Einzelfällen runter ziehen lassen müssen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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