| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 376624 | ||
| Datum | 22.12.2006 12:48 MSG-Nr: [ 376624 ] | 96935 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Und in der Folge wurde die Aussage dahingehend ergänzt, warum deren Austrittsgesuch verwehrt wurde. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wenn ich eine Tätigkeit freiwillig aufnehme, sehe ich nicht ein, dass ich um meinen Austritt bitten muss. Wann immer ich mich entscheide, eine freiwillig eingegangene Tätigkeit wieder einzustellen, haben sowohl Kommandant, als auch Gemeinde dies zu akzeptieren und fertig. Ich wiederhole es gerne nochmal: In diesem Bundesland wäre ich nie und nimmer zur FW gegangen, schon aus Prinzip nicht. Es passt überhaupt nicht zusammen, auf der einen Seite zu jammern, dass es mit der Tagesverfügbarkeit nicht klappt, aber andererseits potentielle Mitglieder durch solche sinnfreien Versklavungsklauseln von vorneherein von Eintritt abzuhalten. Auch wenn hier immer wieder betont wird, dem normalen FA würde der Austritt ja ohnehin nicht verwehrt. Wer garantiert mir beim Eintritt, dass dies in 20 Jahren auch noch so gehandhabt wird? Wer garantiert mir, dass mir in 20 Jahren nicht ein übereifriger Jungspund mit Strafzettelchen hinterherrennt? Wohl keiner, also kann die Entscheidung von vorneherein nur gegen einen Eintritt ausfallen. Gruß Peter | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|