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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPressemitteilung zu Sylvester8 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen377149
Datum27.12.2006 12:25      MSG-Nr: [ 377149 ]5062 x gelesen

Geschrieben von Thomas Luxenmerkwürdig das mir unser ordnungsamt gesagt hat das ich keinen kleinen waffenschein brauch wenn ich die waffe nur benutze um an sylwester ei bische feuerwerk machen würde.....


Solange Du auf deinem befriedeten Grund bleibst, wirst Du auch keinen Waffenschein brauchen. Der Besitz ist ja nicht verboten. Nur das Führen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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