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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Pressemitteilung zu Sylvester | 8 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 377149 | ||
Datum | 27.12.2006 12:25 MSG-Nr: [ 377149 ] | 5062 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Luxen merkwürdig das mir unser ordnungsamt gesagt hat das ich keinen kleinen waffenschein brauch wenn ich die waffe nur benutze um an sylwester ei bische feuerwerk machen würde..... Solange Du auf deinem befriedeten Grund bleibst, wirst Du auch keinen Waffenschein brauchen. Der Besitz ist ja nicht verboten. Nur das Führen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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